ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unser Kleingedrucktes sorgt für Klarheit
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Vertragsbedingungen und Grundlage für all unsere Dienstleistungen und Produkte.
Anbieter und Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der SPOT ELEMENTS UG (haftungsbeschränkt), Louise-Straus-Str. 34, 50321 Brühl, inkl. der Eigenmarken MARKETINGMANUFAKTUR, STREAMLINE und EZZILEARNING, die im Folgenden als „SPOT ELEMENTS“ zusammengefasst werden. Soweit im Folgenden von „Vertragspartner“ die Rede ist, betrifft dies sowohl Verbraucher:innen im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Vertragspartner erkennt mit Angebotsannahmen bzw. Vertragsabschluss diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Nebenabreden oder abweichende Bedingungen sind schriftlich festzuhalten und haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle von SPOT ELEMENTS angebotenen und im Folgenden „Leistungen“ genannten, Geschäftsbereiche, Dienst- und Kreativleistungen sowie Produkte, unabhängig ob in digitaler oder physischer Form, gültig.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn SPOT ELEMENTS den Auftrag des Vertragspartners, der entweder online, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden kann, schriftlich annimmt. Die Annahme kann durch Zusendung einer E-Mail erklärt werden. Ein Vertrag kommt zusätzlich zustande, wenn SPOT ELEMENTS dem Vertragspartner ein Angebot auf dem elektronischen oder postalischen Weg zusendet, welches vom Vertragspartner unterschrieben wird.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zustandekommen des Vertragsschlusses und endet mit Ablauf des im Vertrag vereinbarten Zeitraums. Sollte kein Enddatum definiert sein, endet der Vertrag zwischen der SPOT ELEMENTS und dem Vertragspartner automatisch mit dem Zahlungseingang des vollständigen Gesamtbetrages. Für die Lernplattform EZZILEARNING gelten die im Punkt “Lernplattform EZZILEARNING – Vertragslaufzeit, Kündigung, Zahlungsbedingungen” angegebene Vertragslaufzeit.
Rücktritt vom Vertrag
Mit Vertragsschluss ist eine kostenfreie Kündigung ausgeschlossen. Eine Stornierungen mit einer Frist von fünf Werktagen nach Vertragsschluss durch den Vertragspartner ist möglich, wird jedoch mit einer Schadensersatzpauschale in Höhe von 50% des Netto-Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung ab dem sechsten Werktag wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 80% des Netto-Auftragswertes erhoben. SPOT ELEMENTS ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sobald der Vertragspartner mit der Zahlung von einer vorangegangenen Rechnungserteilung (Details siehe „Zahlungsfälligkeit“) in Verzug gerät.
Leistungspflichten
SPOT ELEMENTS wird den festgelegten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen und diese im vereinbarten Zeitraum sowie Umfang (Details siehe „Lieferungspflichten“) erfüllen. Dabei garantiert SPOT ELEMENTS nicht, dass die vereinbarten Leistungspflichten zu einer erfolgreichen Verbesserung des durch den Vertragspartners gewünschten Szenarios führen. In Fällen von höherer Gewalt ist SPOT ELEMENTS von der Leistungspflicht befreit. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für SPOT ELEMENTS nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Störungen oder Ausfälle bei Anbietern, auf die SPOT ELEMENTS für die Erfüllung der Leistungspflichten zurückgreift. Hierzu zählen auch Software-Anbieter, die für die Bereitstellung eigener Software-Lösungen genutzt werden. Bei Serverausfällen der Softwareanbieter übernimmt SPOT ELEMENTS keine Haftung. Für entstandene Schäden kann SPOT ELEMENTS nicht haftbar gemacht werden.
Lieferungspflichten
Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind Meilensteine und Liefertermine schriftlich zu definieren, die beidseitig verbindlich einzuhalten sind. Sollten festgelegte Meilensteine oder Liefertermine von SPOT ELEMENTS oder dem Vertragspartner aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden können, können neue Termine definiert werden. Sollten grundlos Meilensteine oder Liefertermine seitens des Vertragspartners nicht eingehalten werden, behält sich SPOT ELEMENTS das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen. Bis dahin entstandene Kosten kann SPOT ELEMENTS dem Vertragspartner in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat eine Mitwirkungs-, Abnahme- und Beistellpflicht. Beispielsweise ist der Vertragspartner verpflichtet, notwendigen Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig SPOT ELEMENTS zur Verfügung zu stellen (Details siehe „Rechteübertragung“). Der Vertragspartner ist zur Abnahme der beauftragten Leistungen verpflichtet. SPOT ELEMENTS stellt dem Vertragspartner notwendige Entwürfe rechtzeitig zur Sichtung zur Verfügung. Erklärt der Vertragspartner nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen abnimmt oder die Abnahme verweigert beziehungsweise noch Änderungen wünscht, gilt die Abnahme als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Der Vertragspartner übernimmt mit Sichtung der Entwürfe als auch bei der finalen Abnahme die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der erstellten Leistung. Grundsätzlich ist SPOT ELEMENTS nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Wird dies vom Vertragspartner gewünscht ist dies schriftlich vor Vertragsabschluss zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Dabei haftet SPOT ELEMENTS nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Vertragspartners entstehen.
Rechteübertragung
Für die Erfüllung der Leistungspflichten und des Leistungsversprechens ist möglichweise eine auf die Vertragslaufzeit beschränkte Übertragung von Rechten notwendig. Der Vertragspartner ist verpflichtet notwendigen Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig, spätestens jedoch fünf Werktage nach Vertragsschluss SPOT ELEMENTS zur Verfügung zu stellen. SPOT ELEMENTS ist verpflichtet mit den eingeräumten Rechten sorgsam umzugehen und diese nur für die Erfüllung der Leistungspflichten zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Partnerunternehmen und Freelancer, mit denen SPOT ELEMENTS zusammenarbeitet, sind von dieser Weitergabe befreit. Auf Wunsch des Vertragspartners stellt SPOT ELEMENTS gerne eine Liste zur Verfügung, die Auskunft über diese Partnerunternehmen und Freelancer gibt.
Leistungsumfang
Das gelieferte Produkt beziehungsweise die erbrachte Dienstleistung ist bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von SPOT ELEMENTS. Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck gehen auf den Vertragspartner erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eigentumsrechte werden an den Vertragspartner nicht übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen SPOT ELEMENTS und dem Vertragspartner. Konzeptionen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SPOT ELEMENTS durch den Vertragspartner weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß wird strafrechtlich verfolgt. Die von SPOT ELEMENTS erstellte Leistung wird ausschließlich für den Vertragspartner erbracht und darf auch nur von diesem genutzt werden. Beabsichtigt der Vertragspartner eine darüberhinausgehende Nutzung der Leistung, so ist diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung mit SPOT ELEMENTS zu schließen. SPOT ELEMENTS erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend unter den mit dem Vertragspartner abgesprochenen Vorgaben und unter der Nutzung der vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen, wie beispielsweise Vorarbeiten, Dokumente, Logo, Bilder, Texte oder Materialien. SPOT ELEMENTS werden für die Leistungserfüllung notwendige Nutzungs- und Verwertungsrechte an den bereitgestellten Informationen eingeräumt. Sollten bereits im Rahmen der Angebotserstellung Vorarbeiten durch SPOT ELEMENTS, beispielsweise in Form einer konzeptionellen Vorbereitung, geleistet worden sein und es kommt kein Vertragsschluss zustande, dürfen diese konzeptionellen Inhalte durch den potenziellen Vertragspartner unentgeltlich nicht verwendet werden.
Vergütung
Alle vereinbarten Preise zwischen SPOT ELEMENTS und dem Vertragspartner sind netto Eurobeträge. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Als Bezahlungsmethode wird lediglich die Überweisung anerkannt, die auf die im Angebot oder der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten ist. Eine andere Zahlungsmethode, wie beispielsweise PayPal, ist vorab zu vereinbaren. Sollten in diesem Zusammenhang Kosten des Zahlungsanbieters entstehen, sind diese vom Vertragspartner zu übernehmen.
Zahlungsfälligkeit
Bei Vertragsschluss werden 30 Prozent des Angebotspreises als Anzahlung fällig. Hierzu wird eine gesonderte Rechnung gestellt, die innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungseingang zu begleichen ist. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht. Der noch offene Rechnungsbetrag wird mit der Lieferung des Produktes beziehungsweise der Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung fällig. Der offene Betrag wird ebenfalls in einer zweiten gesonderten Rechnung, die innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungseingang zu begleichen ist, ausgewiesen.
Zahlungsverzug
Solltest sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug befinden, wird durch SPOT ELEMENTS gemahnt und der Vertragspartner hat die Kosten dieser Mahnungen zu tragen. Dabei sendet SPOTE ELEMNTS dem Vertragspartner nach Ablauf des 5-täggigen Zahlungsziels eine erste Zahlungserinnerung zu. Sollte der Vertragspartner den offenen Rechnungsbetrag 5 Werktage nach Zahlungserinnerung nicht begleichen, erhebt SPOT ELEMENTS bei der dann zu erstellenden zweiten Zahlungserinnerung eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro. Falls der Rechnungsbetrag nach weiteren 5 Werktagen nach Mahnungseingang nicht bezahlt wurde, wird SPOT ELEMENTS ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und dem Vertragspartner die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.
Referenz
SPOT ELEMENTS behält sich das Recht vor, den Vertragspartner in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. SPOT ELEMENTS ist es möglich, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken und Eigenwerbung als Referenznennung öffentlich wiederzugeben oder auf diese zu verweisen, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht diesen schriftlich vor Vertragsschluss.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Pflichtverletzung von SPOT ELEMENTS bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von SPOT ELEMENTS. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von SPOT ELEMENTS ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung seitens SPOT ELEMENTS für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind zudem Schäden, wie Datenverluste, mangelhafte Daten sowie Bild-, Audio- und Videodateien, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. SPOT ELEMENTS gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die entsprechenden Leistungen ab. Die Leistungen werden im vorliegenden Zustand („as is“) und auf Grundlage der Verfügbarkeit bereitgestellt. SPOT ELEMENTS übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität, Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder Eignung der Leistungen für einen bestimmten Zweck.
Lernplattform EZZILEARNING
Ergänzend zu den bisher aufgeführten Bedingungen, gelten folgende Aufführungen zusätzlich für die Lernplattform EZZILEARNING. Die E-Learning-Plattform EZZILEARNING umfasst die Einsatzbereiche Digitale Weiterbildung, Onboarding sowie Intranet. Die Software ermöglicht es Vertragspartnern beispielsweise eigene Weiterbildungskurse anzubieten, das Unternehmensonboarding zu digitalisieren oder das Intranet zu modernisieren.
Leistungsumfang, Zugang zu EZZILEARNING
SPOT ELEMENTS stellt dem Vertragspartner die Lernplattform EZZILEARNING zur Verfügung. Mittels EZZILEARNING kann der Vertragspartner im eigenen Namen Inhalte bereitstellen und Teilnehmerdaten für die Nutzung des eigenen Angebotes verwalten. Dabei ist der Vertragspartner selbst Anbieter und Betreiber aller Inhalte, die er über die EZZILEARNING Lernplattform veröffentlicht. Er bietet alle Inhalte stets im eigenen Namen und in eigener publizistischer Verantwortung an. Der Zugang zu EZZILEARING erfolgt ausschließlich über das Internet. Der Vertragspartner hat Kenntnis davon, dass die Nutzung der Lernplattform bestimmte technische Voraussetzungen erfordert, wie zum Beispiel den Zugang zu einem kompatiblen Computer oder Gerät, einer Internetverbindung und einer unterstützten Webbrowser-Version. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um die Dienste nutzen zu können. Der Vertragspartner stellt alle Inhalte in eigener Verantwortung ein. Dies gilt sowohl für redaktionelle Inhalte, wie beispielsweise Kurse und Lektionen, als auch für Pflichtangaben, wie beispielsweise Impressum und Datenschutzerklärung. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die EZZILEARNING über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ebenfalls ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, EZZILEARNING Dritten kostenpflichtig zu überlassen. Sofern der Vertragspartner gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, ist SPOT ELEMENTS berechtigt, die Leistungen einzuschränken oder die Lernplattform zu sperren. SPOT ELEMENTS überprüft die vom Vertragspartner versendeten oder eingestellten Inhalte nicht. Der Vertragspartner ist gegenüber Dritten und gegenüber SPOT ELEMENTS für alle von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Richtigkeit als auch für deren Rechtmäßigkeit. Der Vertragspartner haftet gegenüber Dritten unmittelbar für alle Ansprüche, die durch Verstöße gegen geltende Gesetze oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Der Vertragspartner wird keine Inhalte einstellen, die extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdenden Inhalte zum Gegenstand haben. Der Vertragspartner hat alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die der nationalen wie internationalen Urheber-, Marken und Namensrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendschutzes. Der Vertragspartner wird keine Inhalte einstellen, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, Dritte oder SPOT ELEMENTS zu schädigen oder den Betrieb von EDV-Anwendungen zu gefährden. SPOT ELEMENTS ist berechtigt, die vom Vertragspartner eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die geltenden Gesetze oder diese AGB verstoßen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche.
Vertragslaufzeit, Kündigung, Zahlungsbedingungen
Um auf die Dienste von EZZILEARNING zugreifen zu können, muss der Vertragspartner ein gültiges Abonnement erwerben und die entsprechenden Gebühren gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen entrichten. Der Vertragspartner erhält daraufhin einen persönlichen Zugang, um auf die Plattform zuzugreifen zu können. Der Vertrag über die Nutzung der Lernplattform EZZILEARNING ist auf 12 Monate nach Vertragsannahme bestimmt. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er vom Vertragspartner nicht gekündigt wird. Der Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich (E-Mail an ezzilearning@spotelements.de) kündigen. Analog zur Kündigungsfrist kann der Vertragspartner einen Abonnementwechsel in ein niedriges Paket vornehmen. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich, findet jedoch bei Überschreitung der maximalen Anzahl der im jeweiligen Abonnement bestimmten Benutzer:innen automatisch statt. Mit dem Wechsel in den nächsthöheren Tarif beginnt die 12-monatigen Laufzeit von Neuem. Die Preise für die Nutzung von EZZILEARNNING sind in der Preisliste (siehe https://ezzilearning.de/preise/) aufgeführt. Die Kosten werden, je nach benötigtem Abonnement (= Start-up, kleines Unternehmen, Mittelstand), jährlich in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Hosting- und Implementierungskosten. Sollte sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug befinden, ist SPOT ELEMENTS berechtigt, die Leistungen einzuschränken oder die Lernplattform zu sperren. Weitere Informationen zu den Zahlungshinweise sind unter den Punkten „Vergütung“ sowie „Zahlungsverzug“ aufgeführt und zu beachten. SPOT ELEMENTS behält sich das Recht vor, den Service der Lernplattform EZZILEARNNING zu verändern oder nicht weiter zu betreiben. Bei einer Einstellung steht dem Vertragspartner eine anteilige Erstattung zu. Mit der Beendigung des Vertrages stehen den Vertragspartnern wechselseitig keine Ausgleichs- oder sonstigen Zahlungsansprüche zu, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich geregelt sind.
Datensicherung
SPOT ELEMENTS erstellt in regelmäßigen Abständen Backups der vom Vertragspartner eingesetzten Lernplattform. Einzelne Inhalte des Vertragspartners können aus diesen Backups wiederhergestellt werden, allerdings garantiert SPOT ELEMENTS dies nicht in Bezug auf vom Vertragspartner eingestellte Videos oder Bilddateien. Die Speicherung und Sicherung von Videos oder Bilddateien liegt in der Verantwortung des Vertragspartners. Der Vertragspartner sollte selbst Videos oder Bilddateien sichern, um Schäden durch Datenverlust zu vermeiden.
Datenschutz
EZZILEARNING ermöglicht es Nutzern, sich für einzelne Inhalte (wie z.B. Kurse) mittels der Eingabe ihrer persönlichen Daten anzumelden. Der Vertragspartner ist für die Verwaltung seines Kontos und die Sicherheit seines Zugangs verantwortlich. Der Vertragspartner darf sein Konto nicht für den Zugriff oder die Nutzung durch Dritte zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch SPOT ELEMENTS genehmigt. Alle dem Vertragspartner zugeordneten Nutzerdaten bleiben in dessen Eigentum und werden von diesem verwaltet. Bei dem Vertragspartner verbleiben außerdem alle Rechte und das Eigentum an sämtlichen von ihm in die Lernplattform hochgeladenen Lerninhalten sowie -materialien. SPOT ELEMENTS ist ausschließlich berechtigt, die von dem Vertragspartner erstellten Lerninhalte und -materialien in jenem Umfang zu verwenden, der zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich ist. Diese Berechtigung ist auf die Laufzeit der vertraglichen Beziehung beschränkt. SPOT ELEMENTS wird zu keiner Zeit Nutzerdaten des Vertragspartners an Dritte weitergeben, verkaufen oder zur Nutzung überlassen. Die Daten von Nutzern werden auf einem Server des Vertragspartners gespeichert. Der Vertragspartner und SPOT ELEMENTS verpflichten sich jeweils, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der DSGVO einzuhalten. Der Vertragspartner sichert zu, dass er für alle seine Handlungen die jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen oder sonstigen Einwilligungen der Empfänger, Betroffenen oder sonstiger Dritter eingeholt hat. Dies gilt auch für den Fall, das der Vertragspartner die Daten mehrerer Nutzer mittels Imports in EZZILEARNING hochlädt oder SPOT ELEMENTS mit dem Import beauftragt. Insbesondere betrifft das, soweit dazu eine Einwilligung erforderlich ist, die Befugnis, Daten auf EZZILEARNING zu speichern und zu verwenden, und zwar auch zum Zwecke der Auswertung.
Schlussbestimmungen
Leistungsort-, Erfüllungs- und Rechnungsort im rechtlichen Sinn ist Köln. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsschluss oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für etwaige Rechtsstreite. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
Stand: April 2024